Die Erträge des Stiftungsvermögens sowohl der Rhein-Donau-Stiftung e.V. als auch der Rhedo Stiftung fließen laufend in die Hilfstätigkeit der RDS.
Zuwendungen zum Stiftungsvermögen sind deshalb eine Hilfe von Dauer. Der Zuwachs des Stiftungsvermögens stabilisiert die Rhein-Donau-
Stiftung e.V.,
sichert ihre Arbeit in die Zukunft und erlaubt, sie auszuweiten. Die Rhedo Stiftung wurde errichtet, weil sie dem Zustifter gegebenenfalls steuerlich Vorteile
bietet.
Die Absicht der Zustiftung zum Stiftungsvermögen muß auf der Überweisung oder gesondert schriftlich zum Ausdruck gebracht werden. Die Frage "Lieber
Zustiftung zum Stiftungsvermögen oder lieber zur unmittelbaren Verwendung?" mag sich bei jeder größeren Zuwendung stellen. Zustiftung ist Investition
in die Zukunft.
Die weiteren Möglichkeiten der Hilfe von Dauer stehen in der Regel im Zusammenhang mit weiterreichenden Lebensentscheidungen. Wer, sei es zu Lebzeiten oder über seinen Tod hinaus, eine Spur des Guten hinterlassen will durch die Stiftung größerer Vermögenswerte zur nachhaltigen Erfüllung unserer gemeinnütziger Zwecke, sollte möglichst persönlich in Kontakt mit uns treten. Zu denken wäre u.a. an:
1. Schenkung / Stiftung von privaten oder betrieblichen (gegebenenfalls abgeschriebenen) Vermögenswerten, seien es Immobilien, sonst gegenständliche Werte, Nutzungsrechte, Wertpapiere oder Barvermögen. Der Schenkende kann, sofern er diesen Wunsch hat, seine Zuwendung mit der Auflage einer näher bestimmten Zweckbindung versehen. RDS grenzt seine Zuwendung dann als Vermögensfonds für diesen besonderen Zweck ab.
2. Nachlaß-Verfügung, sei es i.S. von Erbschaft oder Vermächtnis. Auch der Erblasser kann, sofern er diesen Wunsch hat, seine Zuwendung mit der Auflage einer näher bestimmten Zweckbindung versehen. RDS grenzt seine Zuwendung dann als Vermögensfonds für diesen besonderen Zweck ab.
3. Schließlich bietet RDS noch eine Möglichkeit: Wer eine eigene Stiftung – z.B. unter eigenem Namen – errichten will, aber den Verwaltungsapparat einer selbständigen Stiftung scheut, dem bietet zur nachhaltigen Erfüllung des gewünschten Zwecks die RDS das rechtliche Dach und kompetentes Management einer nichtrechtsfähigen unselbständigen Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung und Rechtsträgerschaft der RDS.
So verwaltet beispielsweise die RDS die unselbständige Zwei Brücken Stiftung. Ihren Begründer bewegte der Gedanke, auf Dauer und über das eigene Leben hinaus anderen zu helfen. Unter Freunden machte sein Vorbild Schule und seine Stiftung erhielt nicht wenige Zustiftungen. Die RDS verwaltet dieses Stiftungsvermögen separat als Treuhandvermögen und richtet die Tätigkeit der Zwei Brücken Stiftung am Willen des Stifters aus. Im Einvernehmen mit dem Kuratorium der Zwei Brücken Stiftung. Das Kuratorium hat der Stifter noch zu Lebzeiten berufen.